WordPress: Plugin führt zu rechtlichen Problemen

Nach langer Zeit habe ich vorhin meinen Feedreader angeschmissen, lies eine Meldung vom neuen (jetzt auch schon etwas eingesessenem) Blogger von Blogschrott, da Yannick den Blog ja verkauft hat. Und blubb, landete ich auch schon beim UPLOAD-Magazin. Hier schilderte Jan ein Problem mit dem beliebten WordPress-Plugin “Subcribe-to-Comments”, welches ich eigentlich persönlich auch sehr mochte – sowie als Blogger als auch als Leser.

Für alle, die das Plugin noch nicht kannten, hier erstmal eine kurze Erklärung. Wenn ein Blogger einen Artikel veröffentlicht, kann man mit dem Plugin bei den Kommentaren ein kleines Feld hinzufügen. Meist steht dann dort immer “Benachrichtigung per E-Mail bei neuen Kommentaren zu diesem Thema” – oder so ähnlich. Wenn man das Kästchen dann aktiviert, bekommt man an die eigene (oben eingetragene) E-Mail-Adresse bei jedem neuen Kommentar eine Mail. Ganz praktisch dann, wenn man sich aktiv ins Gespräch mit einbringt.

Nun zum Problem. Jan, der Autor des Beitrages beim UPLOAD-Magazin, bekam eine Abmahnung, weil ein “Abonnement” der Kommentare wohl eine falsche (aber vergebene) E-Mail-Adresse eingetragen hat. Wenn der Blog dann gewerblich ist, wird die Mail als Werbung gesehen. Dass der Blog gewerblich ist, kann wohl schon bei einer AdSense-Schaltung der Fall sein.

Abhilfe schaffen kann dagegen das Plugin CommentMailer24, das die E-Mail-Adresse vorher prüft (mit Bestätigungslink) und dann erst an die Mail-Adresse geschickt wird. Jedoch soll das Plugin 2 große Sicherheitslücken haben.

Ich deaktiviere das Plugin auch erstmal. Auf eine Abmahnung kann ich gut und gerne verzichten.

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Artikel verfasst am 23. 10 2008 um 8:57 von Denis L.

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